GMH | Gebäudemanagement Hamburg
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
A. Rechtsform
GMH | Gebäudemanagement Hamburg
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
B. Allgemeine Angaben
Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), ist Mutterunternehmen der GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, Hamburg (GMH). Der Jahresabschluss von GMH (Amtsgericht Hamburg, HRB 38053) wird als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der HGV zum 31. Dezember 2021 einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der HGV werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss wurde gem. § 14 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Bilanz ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB gegliedert (§ 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Unter dem Posten Materialaufwand erfolgt der Ausweis der gesamten Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen.
Maßgeblich für die Definition als verbundenes Unternehmen ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 65 LHO der Einbezug in den Konzern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Aufgrund der Konzernanweisungen der HGV werden die Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen des Kernhaushalts der FHH gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
C. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungs–methoden
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
2. Unfertige Leistungen
Die abrechenbaren unfertigen Leistungen werden mit bis zum Bilanzstichtag angefallenen Fremdleistungen, Materialaufwendungen, Fremdkapitalzinsen und zuzuordnenden Personalkosten in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bewertet.
Die unfertigen Leistungen werden in Einzelfällen um Abschreibungen gemindert, wenn der voraussichtliche Verkaufserlös die bisher aufgelaufenen und noch entstehenden Aufwendungen unterschreitet. Werden höhere Verluste als bisher aktivierte Herstellungskosten erwartet, werden entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken werden die Forderungen um Einzelwertberichtigungen gemindert.
4. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
5. Eigenkapital
Eigenkapital ist die Ausstattung mit dauerhaftem Kapital, das nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet ist.
6. Rückstellungen
Alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sind in den Rückstellungen berücksichtigt. Die Bildung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages und nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Sabbatjahrverpflichtung wird versicherungsmathematisch durch die ABV – Aktuar- und Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgung mbH ermittelt. Hierbei werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der bei der Ermittlung der Sabbatjahrverpflichtungen zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 0,32 % p. a. (Vorjahr: 0,51 % p. a.). Weiterhin wird wie im Vorjahr eine Gehaltsdynamik von 1,50 % berücksichtigt.
Die Rückstellungen betreffen überwiegend ausstehende Rechnungen für Bau- und Bewirtschaftungskosten, deren Ermittlung vor allem auf dem zum Bilanzstichtag geschätzten Bautenstand der unfertigen Leistungen sowie auf dem geschätzten Verbrauch bezogener Betriebskosten beruht. Außerdem werden Drohverlustrückstellungen gebildet.
7. Verbindlichkeiten
Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg und sonstigen Verbindlichkeiten werden stichtaggenau ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag in die Bilanz eingestellt.
Für langfristige Instandhaltungs- und Rückbauverpflichtungen werden Entgelte als erhaltene Anzahlungen vereinnahmt. Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Zeitpunkt des Entgeltflusses und der Leistungserbringung zeitlich auseinanderfallen.
8. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
D. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Erläuterungen zur Bilanz
1.1. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten | Entwicklung der Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
Stand am | Stand am | Stand am | Stand am | Stand am | Stand am | |||||
1.1.2021 | Zugang | Abgang | 31.12.2021 | 1.1.2021 | Zugang | Abgang | 31.12.2021 | 31.12.2021 | 31.12.2020 | |
in € | in € | in € | in € | in € | in € | in € | in € | in € | in € |
|
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||
Entgeltlich erworbene Software/Lizenzen | 656.371,24 | 160.120,76 | 0,00 | 816.492,00 | 487.481,25 | 126.977,83 | 0,00 | 614.459,08 | 202.032,92 | 168.889,99 |
Sachanlagen | ||||||||||
Grundstücke und Bauten | 10.107.865,41 | 231.311,47 | 68.381,32 | 10.270.795,56 | 3.181.902,49 | 827.857,90 | 50.146,35 | 3.959.614,04 | 6.311.181,52 | 6.925.962,92 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.478.156,33 | 82.570,00 | 32.007,83 | 1.528.718,50 | 1.121.972,71 | 176.122,39 | 31.024,22 | 1.267.070,88 | 261.647,62 | 356.183,62 |
11.586.021,74 | 313.881,47 | 100.389,15 | 11.799.514,06 | 4.303.875,20 | 1.003.980,29 | 81.170,57 | 5.226.684,92 | 6.572.829,14 | 7.282.146,54 | |
Finanzanlagen | ||||||||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 76.000,00 | 0,00 | 0,00 | 76.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 76.000,00 | 76.000,00 |
Summe Anlagevermögen | 12.318.392,98 | 474.002,23 | 100.389,15 | 12.692.006,06 | 4.791.356,45 | 1.130.958,12 | 81.170,57 | 5.841.144,00 | 6.850.862,06 | 7.527.036,53 |
1.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg resultieren i. H. v. T€ 3.568 (Vorjahr: T€ 1.656) aus erbrachten Leistungen und der Erstattung von Mehraufwand aus Corona-Hygienemaßnahmen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen i. H. v. T€ 80.530 (Vorjahr: T€ 61.210) aus dem Cashpool-Verfahren und aus der gegenläufigen Gewinnabführung i. H. v. T€ 977 (Vorjahr: T€ 2.994 Verlustausgleich) gegen die Gesellschafterin HGV und i. H. v. T€ 39.521 (Vorjahr: T€ 25.569) aus Lieferungen und Leistungen sowie i. H. v. T€ 0 (Vorjahr: T€ 14) Forderungen aus Erstattungen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen i. H. v. T€ 39.521 (Vorjahr: T€ 25.569) gegen konsolidierte und i. H. v. T€ 0 (Vorjahr: T€ 14) gegen nicht konsolidierte Unternehmen.
1.3. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand
Der gesamte Bankenbestand steht uneingeschränkt zur Verfügung.
1.4. Sonstige Rückstellungen
Die detaillierte Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen von gesamt T€ 26.270 (Vorjahr: T€ 17.050) im Rückstellungsspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Stand 1. 1. 2021 | Verbrauch 2021 | Auflösung 2021 | Zuführung 2021 | Stand 31. 12. 2021 | |
in € | in € | in € | in € | in € |
|
Personalrückstellungen Urlaub und Überstunden | 554.509,75 | 539.817,21 | 5.108,46 | 758.914,70 | 768.498,78 |
Übrige Personalrückstellungen | 440.058,26 | 295.415,48 | 58.769,79 | 781.308,97 | 867.181,96 |
Personalrückstellungen | 994.568,01 | 835.232,69 | 63.878,25 | 1.540.223,67 | 1.635.680,74 |
Baukosten Schulbau | 11.486.466,57 | 8.843.383,68 | 693.065,53 | 14.744.798,30 | 16.694.815,66 |
Ausstehende Rechnungen Schulbauprojekte | 11.486.466,57 | 8.843.383,68 | 693.065,53 | 14.744.798,30 | 16.694.815,66 |
Baukosten Hochschulbau | 965.891,26 | 609.562,39 | 0,00 | 4.075.872,25 | 4.432.201,12 |
Ausstehende Rechnungen Hochschulbauprojekte | 965.891,26 | 609.562,39 | 0,00 | 4.075.872,25 | 4.432.201,12 |
Ausstehende Rechnungen Geschäftstätigkeit | 98.400,00 | 73.151,67 | 25.248,33 | 139.312,00 | 139.312,00 |
Ausstehende Rechnungen Bewirtschaftung und Instandhaltung | 2.139.561,89 | 1.394.849,68 | 634.842,60 | 1.765.844,71 | 1.875.714,32 |
Ausstehende Rechnungen übrige | 2.237.961,89 | 1.468.001,35 | 660.090,93 | 1.905.156,71 | 2.015.026,32 |
Abschluss, Prüfung und Steuern | 37.301,00 | 34.119,80 | 3.181,20 | 35.100,00 | 35.100,00 |
Prozessrisiko | 96.754,16 | 8.310,64 | 0,00 | 13.600,00 | 102.043,52 |
Drohverluste defizitärer Bauprojekte | 507.736,75 | 94.713,51 | 0,00 | 99.135,66 | 512.158,90 |
Übrige Rückstellungen | 641.791,91 | 137.143,95 | 3.181,20 | 147.835,66 | 649.302,42 |
Geplante Instandhaltung | 723.188,74 | 362.414,95 | 239.323,54 | 721.993,49 | 843.443,73 |
Rückstellungen für Instandhaltung | 723.188,74 | 362.414,95 | 239.323,54 | 721.993,49 | 843.443,73 |
Summe sonstige Rückstellungen | 17.049.868,39 | 12.255.739,01 | 1.659.539,45 | 23.135.880,08 | 26.270.470,00 |
1.5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Gesamt | bis 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | ab 5 Jahre | |
in T€ | in T€ | in T€ | in T€ |
|
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 |
Vorjahr | 4.285 | 4.285 | 0 | 0 |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.363 | 261 | 6.102 | 0 |
Vorjahr | 4.981 | 205 | 4.776 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.776 | 1.408 | 368 | 0 |
Vorjahr | 3.699 | 3.190 | 509 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber der FHH | 0 | 0 | 0 | 0 |
Vorjahr | 330 | 330 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten ggü. verbund. kons. Unternehmen | 278.401 | 159 | 278.242 | 0 |
Vorjahr | 196.641 | 12 | 196.629 | 0 |
Forderungen gegen verbund. kons. Unternehmen | –18 | –18 | 0 | 0 |
Vorjahr | –135 | –135 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten ggü. verbund. nicht kons. Unternehmen | 1.485 | 1.485 | 0 | 0 |
Vorjahr | 1.153 | 1.153 | 0 | 0 |
Sonst. Verbindlichk. | 6.172 | 6.172 | 0 | 0 |
Vorjahr | 2.636 | 2.636 | 0 | 0 |
Summe | 294.179 | 9.467 | 284.712 | 0 |
Vorjahr | 213.590 | 11.677 | 201.913 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg des Vorjahres resultieren aus erhaltenen Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Die 2. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG (2. IVFL KG) gewährt der Gesellschaft ein internes Darlehen, das zum Bilanzstichtag i. H. v. T€ 173.063 (Vorjahr: T€ 133.522) valutiert. Die in 2021 entstandenen Zinsaufwendungen i. H. v. T€ 146 (Vorjahr: T€ 136) sind in den Herstellungskosten der unfertigen Leistungen aktiviert. Aus Geschäftsbesorgungsleistungen besteht keine Forderung (Vorjahr: T€ 53).
Die 4. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre Hamburg GmbH & Co. KG (4. IVFL KG) gewährt der Gesellschaft ein internes Darlehen, das zum Bilanzstichtag i. H. v. T€ 105.179 (Vorjahr: T€ 63.107) valutiert. Die in 2021 entstandenen Zinsaufwendungen i. H. v. T€ 81 (Vorjahr: T€ 44) sind in den Herstellungskosten der unfertigen Leistungen aktiviert. Aus Geschäftsbesorgungs- und Bewirtschaftungsleistungen besteht eine Forderung i. H. v. T€ 17 (Vorjahr: T€ 82).
Die verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren i. H. v. T€ 596 (Vorjahr: T€ 788) aus Lieferungen und Leistungen, i. H. v. T€ 1.310 (Vorjahr: T€ 640) aus sonstigen Verbindlichkeiten und i. H. v. T€ 262 (Vorjahr: T€ 262) aus sonstigen Forderungen.
2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
2.1. Umsatzerlöse
2021 | 2020 | |
in T€ | in T€ |
|
68.688 | 54.030 | |
davon Erlöse aus Bauleistungen / Sanierungen | 33.916 | 23.658 |
davon Bewirtschaftungsentgelt | 30.454 | 26.092 |
davon Hausbewirtschaftung | 985 | 1.224 |
davon Honorarerträge | 550 | 146 |
davon SBH-GMH-Innen-GbR | 1.355 | 1.592 |
davon Geschäftsbesorgung | 653 | 639 |
davon übrige Leistungen | 776 | 679 |
Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr vollständig im Inland erbracht.
In diesem Posten sind periodenfremde Erlöse i. H. v. T€ 191 (Vorjahr: T€ 97) ausgewiesen.
2.2. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. T€ 1.660 (Vorjahr: T€ 1.637) und von Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 0 (Vorjahr: T€ 21) enthalten.
2.3. Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung i. H. v. T€ 233 (Vorjahr: T€ 194) enthalten.
2.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden periodenfremde Aufwendungen aus Anlagenabgängen i. H. v. T€ 13 (Vorjahr: T€ 2) sowie aus Forderungsverlusten i. H. v. T€ 8 (Vorjahr: T€ 9) erfasst.
2.5. Jahresüberschuss
Mit der HGV besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, sodass der Ausweis des Jahresergebnisses in dem Posten Aufwendungen aus Ergebnisabführung erfolgt.
E. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus einem Mietvertrag mit Laufzeit bis 2029 entstehen der Gesellschaft künftig finanzielle Verpflichtungen i. H. v. rd. Mio. € 2,4.
Darüber hinaus bestehen keine nennenswerten sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
2. Kautionen
Die auf einem Treuhandbankkonto hinterlegten Mietkautionen im Wert von T€ 74 (Vorjahr: T€ 75) werden nicht passiviert.
3. Personal
Im Jahresdurchschnitt 2021 beschäftigte die Gesellschaft folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
2021 | 2021 | 2020 | 2020 | |
Beschäftigte | Anteil in % | Beschäftigte | Anteil in % |
|
Sparte Schulbau | 24 | 23 | ||
davon Teilzeit | 3 | 12,5 | 4 | 17,4 |
davon Frauen | 10 | 41,7 | 9 | 39,1 |
Sparte Zentrale Dienste | 76 | 78 | ||
davon Teilzeit | 9 | 11,8 | 12 | 15,4 |
davon Frauen | 36 | 47,4 | 36 | 46,2 |
Sparte Hochschulbau | 22 | 27 | ||
davon Teilzeit | 2 | 9,1 | 4 | 14,8 |
davon Frauen | 11 | 50,0 | 12 | 44,4 |
Sparte Sport und Sonderimmobilien | 6 | |||
davon Teilzeit | 0 | 0,0 | ||
davon Frauen | 2 | 33,3 | ||
GMH gesamt | 128 | 128 | ||
davon Teilzeit | 14 | 10,9 | 20 | 15,6 |
davon Frauen | 59 | 46,1 | 57 | 44,5 |
Schwerbehindertenquote | 7,6 | 6,9 |
In Teilbereichen erfolgte über die SBH-GMH-Innen-GbR ein Ressourcenaustausch.
4. Geschäftsführer
Als Geschäftsführer waren für das Geschäftsjahr 2021 Herr Ewald Rowohlt (Sprecher, operative Bereiche), Brome, bis 31. August 2021 und Frau Mandy Herrmann (Finanzen und Zentrales Facility Management), Hamburg, bestellt.
Ab 1. September 2021 wurde Frau Mandy Herrmann zur Sprecherin der Geschäftsführung bestellt.
Herr Jens Kerkhoff, Obernkirchen, wurde ab 1. Juli 2021 zum Geschäftsführer (operative Bereiche) bestellt.
Es wurden folgende Bezüge für die Geschäftsführung aufwandswirksam erfasst:
Mandy Herrmann | Ewald Rowohlt | Jens Kerkhoff | |
in € | in € | in € | |
Gehalt 2021, erfolgsunabhängig | 79.922,52 | 68.000,00 | 76.699,98 |
Tantieme 2021, erfolgsabhängig | 14.785,55 | 9.171,70 | 0,00 |
Beitrag /Zulage Altersversorgung | 15.984,48 | 13.600,00 | 7.249,98 |
Geldwerter Vorteil | 9.416,44 | 7.160,99 | 341,67 |
Weitere Anteile der Bezüge von Mandy Herrmann und Ewald Rowohlt werden durch SBH getragen.
5. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern, die keine Bezüge erhielten:
- Herr Senator Dr. Andreas Dressel, Präses der Finanzbehörde, Vorsitzender,
- Herr Staatsrat Rainer Schulz (Behörde für Schule und Berufsbildung), stellvertretender Vorsitzender,
- Herr Staatsrat Christoph Holstein (Behörde für Inneres und Sport),
- Frau Staatsrätin Dr. Eva Gümbel (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke),
- Frau Dr. Isabella Niklas (Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH),
- Frau Dr. Barbara Jacobs (Finanzbehörde), bis 31. Dezember 2021, ab 1. Januar 2022 Gaststatus,
- Herr Thomas Möller, ab 1. Januar 2022,
- Frau Susanne Metz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen),
- Frau Katja Ullrich (GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH), Beschäftigtenvertreterin, und
- Herr Ingo Danneberg (Schulservice Hamburg Gesellschaft für Facility Management mbH), Beschäftigtenvertreter.
6. Beteiligungen
GMH ist mit 100 % an der Schulservice Hamburg Gesellschaft für Facility Management mbH, Hamburg (Schulservice), beteiligt. Zwischen GMH und Schulservice besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Das Eigenkapital der Schulservice beläuft sich auf T€ 50. Der Jahresüberschuss der Schulservice beträgt vor Ergebnisabführung auf Basis der vertraglichen Regelung T€ 262.
GMH ist mit 100 % an der IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre GmbH, Hamburg (IVFL GmbH), beteiligt. Das Eigenkapital der IVFL GmbH beläuft sich auf T€ 33. Der Jahresüberschuss der IVFL GmbH beträgt T€ 2.
7. Nachtragsbericht
Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die daraus resultierenden Störungen im globalen Wirtschaftskreislauf aufgrund der verabschiedeten Sanktionen, können derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Mögliche Folgen wie z. B. Rohstoffknappheit und eine dynamische Kostenentwicklung bergen Kosten- und Terminrisiken für die Leistungserbringung, sind jedoch möglich. Vor diesem Hintergrund sind negative Effekte auf die Ertragslage und die Ergebnisentwicklung nicht auszuschließen.
8. Abschlussprüfungs–honorar
Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar für Prüfungsleistungen des Jahresabschlusses 2021 beträgt T€ 24.
Hamburg, 31. März 2022
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Geschäftsführerin, Sprecherin
Geschäftsführer