SBH | Schulbau Hamburg

ANHANG

A. Rechtsform

Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg
Landesbetrieb nach § 106 Abs. 1 der LHO (Landeshaushaltsordnung)
An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

B. Allgemeine Angaben

Der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg ist als eigenständiger Dienstleister für Bau und Bewirtschaftung von Schulimmobilien tätig. Dieser erbringt seine Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die bewirtschaftete Mietfläche beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2021 auf rd. Tm² 2.513 (Vorjahr: Tm² 2.502). Die Freie und Hansestadt Hamburg haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Landesbetriebes.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Bilanz ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB gegliedert (§ 266 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Unter dem Posten Materialaufwand erfolgt der Ausweis der gesamten Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen. Mit der Aufstellung der Bilanz, der GuV, des Anhangs, der Kapitalflussrechnung, des Lageberichts und der Abrechnung des Wirtschaftsplanes erfüllt der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zu § 106 LHO.

Maßgeblich für die Definition als verbundenes Unternehmen ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 106 LHO der Einbezug in den Konzern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).

Ansatz, Ausweis und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Aufsicht führende Behörde ist die Finanzbehörde Hamburg.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

C. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

2. Unfertige Leistungen

Die abrechenbaren unfertigen Leistungen werden mit bis zum Bilanzstichtag angefallenen Fremdleistungen, Materialaufwendungen sowie Eigenhonoraren bilanziert. Die Ermittlung der Eigenhonorare erfolgt auf der Grundlage der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Aufgrund der großen Anzahl von Projekten sowie der Steuerungskomplexität werden bei SBH die Eigenhonorare in Form einer prozentualen Pauschale ermittelt.

Die unfertigen Leistungen wurden in Einzelfällen um Abschreibungen gemindert, wenn der voraussichtliche Verkaufserlös die bisher aufgelaufenen und noch entstehenden Aufwendungen unterschreitet. Werden höhere Verluste als bisher aktivierte Herstellungskosten erwartet, werden entsprechende Drohverlustrückstellungen gebildet.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken werden die Forderungen um Einzelwertberichtigungen gemindert.

4. Eigenkapital

Eigenkapital ist die Ausstattung mit dauerhaftem Kapital, das nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet ist. Der Dienstleister SBH | Schulbau Hamburg wurde bei Gründung zum 1. Januar 2013 mit keinem Eigenkapital ausgestattet.

5. Sonderposten

Sonderposten sind Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen. Sie werden zum Nennwert in die Bilanz eingestellt. SBH | Schulbau Hamburg wendet durchgängig das Bruttoverfahren an. Das heißt, dass eine Passivierung in Höhe des Zuwendungsbetrages erfolgt und entsprechend der Nutzungsdauer des Anlagegutes eingestellt und aufgelöst wird.

6. Rückstellungen

Alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sind in den Rückstellungen berücksichtigt. Die Bildung erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages und nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Sabbatjahrverpflichtung wird versicherungsmathematisch durch die ABV – Aktuar- und Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgung mbH ermittelt. Hierbei werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Der bei der Ermittlung der Sabbatjahrverpflichtungen zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 0,32 % p. a. (Vorjahr: 0,51 % p. a.). Weiterhin wird wie im Vorjahr eine Gehaltsdynamik von 1,50 % p. a. berücksichtigt.

Ab dem Jahresabschluss 2014 werden keine Rückstellungen für Pensionen bei den Landesbetrieben gebildet, da der Kernhaushalt die Leistungspflicht gegenüber den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zu erfüllen hat.

Die Rückstellungen betreffen überwiegend ausstehende Rechnungen für Bau- und Bewirtschaftungskosten, deren Ermittlung vor allem auf dem zum Bilanzstichtag geschätzten Bautenstand der unfertigen Leistungen sowie auf dem geschätzten Verbrauch bezogener Betriebskosten beruht. Außerdem werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

7. Verbindlichkeiten

Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Verbindlichkeiten werden zum Stichtag ermittelt und mit dem Erfüllungsbetrag in die Bilanz eingestellt.

Für langfristige Instandhaltungs- und Rückbauverpflichtungen werden Entgelte als erhaltene Anzahlungen vereinnahmt. Hiermit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Zeitpunkt des Entgeltflusses und der Leistungserbringung zeitlich auseinanderfallen.

D. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Erläuterungen zur Bilanz

1.1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens im Anlagenspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Klicken für weitere Spalten
ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGS- / HERSTELLUNGSKOSTENENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGENBUCHWERTE
Stand am 1.1.2021 Zugang Abgang Umbuchung Stand am 31.12.2021 Stand am 1.1.2021 Zugang Umbuchung Abgang Stand am 31.12.2021 Stand am 31.12.2021Stand am 31.12.2020
in €
in €
in €
in €
in €
in €
in €
in €
in €
in €
in €
in €
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 2.244.825,281.232.340,20 0,00 28.648,97 3.505.814,45 1.933.573,60 224.930,48 0,00 0,00 2.158.504,08 1.347.310,37311.251,68
2.244.825,281.232.340,20 0,00 28.648,97 3.505.814,45 1.933.573,60 224.930,48 0,00 0,00 2.158.504,08 1.347.310,37311.251,68
Sachanlagen
Bauten für eigene Zwecke und grundstücksgleiche Rechte
Kaufcontainer2.284.841,16 0,00 0,00 9,00 2.284.850,16 1.364.567,87 261.526,97 -5,81 0,001.626.100,65 658.749,51920.273,29
Grundstücke und Außenanlagen1.667.070,03 244.058,70 0,00 -3,00 1.911.125,73 639.483,50 169.487,82 1,15 0,00 808.970,17 1.102.155,561.027.586,53
Sonstige bauliche Maßnahmen1.842.785,06 2.829.615,37 0,00 140.164,51 4.812.564,94 944.930,20 1.125.810,32 1,82 0,00 2.070.738,70 2.741.826,24897.854,86
5.794.696,253.073.674,07 0,00 140.170,51 9.008.540,83 2.948.981,57 1.556.825,11 -2,84 0,00 4.505.809,52 4.502.731,312.845.714,68
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Technische Anlagen963.288,14 77.328,50 0,00 0,00 1.040.616,64 218.727,81 84.606,97 0,00 0,00303.334,78 737.281,86744.560,33
Betriebs- und Geschäftsausstattung3.325.339,87 361.101,82 0,00 -4,00 3.686.437,69 1.740.001,07 355.312,91 2,84 0,00 2.095.311,14 1.591.126,551.585.338,80
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 294.573,72 -294.573,72 0,00 0,00 0,00 294.573,72 0,00 -294.573,72 0,00 0,000,00
4.288.628,01 733.004,04 -294.573,72 -4,00 4.727.054,33 1.958.728,88 734.493,60 2,84 -294.573,72 2.398.645,92 2.328.408,412.329.899,13
Anlagen im Bau783.896,67 153.377,07 -73.760,82 -168.815,48 694.697,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 694.697,44783.896,67
10.867.220,93 3.960.055,18 -368.334,54 -28.648,97 14.430.292,60 4.907.710,45 2.291.318,71 0,00 -294.573,72 6.904.455,44 7.525.837,165.959.510,48
Summe Anlagevermögen13.112.046,21 5.192.395,38 -368.334,54 0,00 17.936.107,05 6.841.284,05 2.516.249,19 0,00 -294.573,72 9.062.959,52 8.873.147,536.270.762,16

1.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr grundsätzlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegenüber dem Kernhaushalt der FHH i. H. v. T€ 172.316 (Vorjahr: T€ 141.413) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen i. H. v. T€ 208.139 (Vorjahr: T€ 244.105) gegenüber vollkonsolidierten Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 164.361 (Vorjahr: T€ 133.886) sonstige Forderungen und mit T€ 43.918 (Vorjahr: T€ 110.363) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

1.3. Sonstige Rückstellungen

Die detaillierte Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen von gesamt T€ 171.569 (Vorjahr: T€ 157.730) im Rückstellungsspiegel ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Klicken für weitere Spalten
Stand 1.1.2021Verbrauch 2021Auflösung 2021Umbuchung 2021Zuführung 2021Stand 31.12.2021
in €
in €
in €
in €
in €
in €
Rückstellungen für Resturlaub
und Überstunden
3.849.026,853.849.026,850,000,004.512.420,944.512.420,94
Rückstellungen Sabbat92.987,0024.345,000,000,0048.686,00117.328,00
Rückstellungen Sonderzahlung
Corona
0,000,000,000,001.174.000,001.174.000,00
Rückstellungen Nachzahlung
Personalkosten
0,000,000,000,00154.561,00154.561,00
Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen, unfertige Erzeugnisse
24.369.228,7421.861.832,1821.433,44-183.877,8510.088.689,1812.390.774,45
Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen, fertige Erzeugnisse
71.053.554,4435.538.152,438.838.654,61183.877,8551.827.105,0378.687.730,28
Rückstellungen Instandhaltung nach
Prüfverordnung
640.000,00571.257,7168.742,290,00770.000,00770.000,00
Rückstellungen Bewirtschaftung10.400.000,009.741.056,04658.943,960,0014.358.000,0014.358.000,00
Rückstellungen geplante Instandhaltung5.255.100,254.292.099,84857.735,650,009.641.518,499.746.783,25
Rückstellungen kleine Instandhaltung1.531.000,001.134.792,80396.207,200,001.400.000,001.400.000,00
Rückstellungen Verwaltung210.250,00185.474,9724.775,030,00304.850,00304.850,00
18.036.350,2515.924.681,362.006.404,130,0026.474.368,4926.579.633,25
Rückstellungen Prozesskosten1.992.606,111.558,9011.407,950,00841.912,892.821.552,15
Drohverlust-Rückstellungen38.335.822,799.655.776,309.587.694,560,0026.038.612,8945.130.964,82
Summe sonstige Rückstellungen157.729.576,1886.855.373,0220.465.594,690,00121.160.356,42171.568.964,89

1.4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Klicken für weitere Spalten
Gesamtbis 1 Jahr1–5 Jahre*ab 5 Jahre
in T€
in T€
in T€
in T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen128.581112.63515.9460
Vorjahr216.112203.03913.0730
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen4.7374.73700
Vorjahr2.3212.32100
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern2.3522.35200
Vorjahr2.1902.19000
Verbindlichkeiten gegen sonstige verbundene Unternehmen26526500
Vorjahr20320300
Sonstige Verbindlichkeiten989800
Vorjahr12212200
Summe136.033120.08715.9460
Vorjahr220.948207.87513.0730

* Es handelt sich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern, sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 1.195 (Vorjahr: T€ 1.033) sowie noch nicht verwendete Investitionszuschüsse i. H. v. T€ 1.157 (Vorjahr: T€ 1.157) enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 265 (Vorjahr: T€ 203) enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, voll konsolidiert im FHH-Konzern, sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der FHH i. H. v. T€ 1.866 (Vorjahr: T€ 1.747) enthalten.

2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Umsatzerlöse

Klicken für weitere Spalten
20212020
in T€
in T€
508.481420.532
davon Erlöse aus Bauleistungen/Sanierungen 277.241222.720
davon Erlöse Leistungsentgelt II225.730192.057
davon Kostenerstattungen durch Behörden und Sonstiges4.5274.796
davon Geschäftsbesorgung983959

Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr vollständig im Inland erbracht.

2.2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. T€ 20.466 (Vorjahr: T€ 32.042) und aus Zuschreibungen im Vorratsvermögen i. H. v. T€ 3.766 (Vorjahr: T€ 1.725) enthalten. Weitere periodenfremde Erträge bestehen im Berichtsjahr i. H. v. T€ 47 (Vorjahr: T€ 1.013).

2.3. Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung i. H. v. T€ 4.423 (Vorjahr: T€ 4.183) enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Leasingverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Mietverträgen entstehen dem Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg künftig finanzielle Verpflichtungen i. H. v. T€ 14.254. Die Laufzeit der Verträge liegt zwischen 2022 und 2029. Für das Geschäftsjahr 2022 wird die finanzielle Verpflichtung T€ 3.196 betragen. Darüber hinaus bestehen keine nennenswerten sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

2. Personal

Im Jahresdurchschnitt 2021 beschäftigte SBH folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Klicken für weitere Spalten
2021202120202020
Beschäftigte
Anteil in %
Beschäftigte
Anteil in %
Arbeitnehmer/innen985 980
davon Teilzeit21822,122422,9
davon Frauen29730,230030,6
Beamte/innen44 48
davon Teilzeit1022,71122,9
davon Frauen2147,72450,0
Studenten/innen im dualen Studium9 8
davon Frauen*444,40,0
Versorgungsempfänger/innen392 320
SBH gesamt1.038 1.036
davon Teilzeit22822,023522,7
davon Frauen32231,032431,3
Schwerbehindertenquote 15,4 16,2

* Abweichend zum Vorjahr wurde unter »Student/innen im dualen Studium« die Zeile »davon Frauen« eingefügt.

In Teilbereichen erfolgt über die SBH-GMH-Innen-GbR ein Ressourcenaustausch. SBH erhält von der FHH einen Zuschuss für Versorgungszuschläge, sodass SBH durch die Versorgungsbezüge nicht belastet ist.

3. Geschäftsführer

Als Geschäftsführer von SBH | Schulbau Hamburg waren für das Geschäftsjahr 2021 Herr Ewald Rowohlt (Sprecher, operative Bereiche), Brome, bis zum 31. August 2021 und Frau Mandy Herrmann (Finanzen und Zentrales Facility Management), Hamburg, bestellt.

Gemäß Nr. 1.6.3.3 der VV zu § 106 LHO ist § 285 Abs. 9 HGB (Angabe über Bezüge der Geschäftsführer) nicht anzuwenden.

4. Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern, die keine Bezüge erhielten:

  • Herr Senator Dr. Andreas Dressel, Präses der Finanzbehörde, Vorsitzender,
  • Herr Staatsrat Rainer Schulz (Behörde für Schule und Berufsbildung), stellvertretender Vorsitzender,
  • Herr Staatsrat Christoph Holstein (Behörde für Inneres und Sport),
  • Frau Staatsrätin Dr. Eva Gümbel (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke),
  • Frau Dr. Isabella Niklas (HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH),
  • Frau Dr. Barbara Jacobs (Finanzbehörde),
  • Frau Susanne Metz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen),
  • Herr Thomas Weiße (Stellvertretender Vorsitzender Personalrat, als Beschäftigtenvertreter SBH),
  • Herr Klaus Lüpnitz (Schwerbehindertenvertreter Personalrat, als Beschäftigtenvertreter SBH),
  • Herr Thomas Möller (Gast ab 1. Januar 2022).

5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit unterhält der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg Geschäftsbeziehungen zu Behörden, Bezirksämtern, Landesbetrieben, Sondervermögen sowie öffentlichen Unternehmen der FHH. Hierbei handelt es sich um Geschäfte mit und zwischen mittel- und unmittelbar in 100%igem Anteilsbesitz stehenden Unternehmen, die in den Konzernabschluss der FHH einbezogen sind.

Darüber hinaus steht der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg auch in Geschäftsbeziehungen mit privaten Geschäftspartnern sowie Einheiten, die nicht im 100%igen Anteilsbesitz der FHH stehen.

Gemäß den VV zu den §§ 61, 63 und 64 LHO haben grundsätzlich alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen zu erfolgen. In Einzelfällen können jedoch im staatlichen Interesse gemäß Vorgabe der Aufsicht führenden Behörde oder von Senat und Bürgerschaft aufgrund politischer Absichten und Zielsetzungen Leistungsbeziehungen zustande kommen, die nicht zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Derartige Leistungen – hier z. B. insbesondere Überlassungen zur unentgeltlichen Nutzung, Überlassungen oder Veräußerungen unter Wert oder unentgeltliche Veräußerungen – sind regelhaft im Wege der Feststellung des Haushaltsplanes der FHH oder im Einzelfall durch gesonderte Drucksachen von Senat und Bürgerschaft zu genehmigen und im jeweiligen Haushaltsbeschluss zu veröffentlichen.

Bei SBH erfolgen, unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten möglichen Einschränkungen, alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.

6. Nachtragsbericht

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, die daraus resultierenden Störungen im globalen Wirtschaftskreislauf aufgrund der verabschiedeten Sanktionen, können derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Mögliche Folgen wie z. B. Rohstoffknappheit und eine dynamische Kostenentwicklung bergen Kosten- und Terminrisiken für die Leistungserbringung, sind jedoch möglich. Vor diesem Hintergrund sind negative Effekte auf die Ertragslage und die Ergebnisentwicklung nicht auszuschließen.

7. Abschlussprüfungshonorar

Das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar für Prüfungsleistungen des Jahresabschlusses 2021 beträgt T€ 25.

8. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss 2021 i. H. v. T€ 5.335 wird in Abstimmung mit der Finanzbehörde Hamburg auf neue Rechnung vorgetragen.

Hamburg, 31. März 2022

SBH | Schulbau Hamburg

Mandy Herrmann
Geschäftsführerin